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   BGH, 10.05.1971 - AnwSt (R) 8/70   

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BGH, 10.05.1971 - AnwSt (R) 8/70 (https://dejure.org/1971,1807)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1971 - AnwSt (R) 8/70 (https://dejure.org/1971,1807)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1971 - AnwSt (R) 8/70 (https://dejure.org/1971,1807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1373
  • MDR 1971, 773
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BGH, 10.05.1971 - AnwSt (R) 8/70
    Jedenfalls mit Zustimmung des Rechtsanwalts und seiner Ehefrau hätten diese Ehescheidungsakten verwertet werden dürfen (BVerfGE 27, 344).
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 10.05.1971 - AnwSt (R) 8/70
    Bei dieser Prüfung sind die äußeren Folgen der Tat, insbesondere im Hinblick auf das Ansehen des Anwaltsstandes, ebenso zu würdigen wie die Persönlichkeit des Täters" (BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]/74 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 16.10.1967 - AR (Anw) 3/67
    Auszug aus BGH, 10.05.1971 - AnwSt (R) 8/70
    Er selbst war nicht an irgendeiner dem ehrengerichtlichen Verfahren vorausgehenden Verwaltungsmaßnahme in Angelegenheiten des Revisionsführers in dem Sinne beteiligt, wie ihn der Senat in dem Beschluß vom 16. Oktober 1967 - AR (Anw) 3/67 - (NJW 1968, 157 = EGE X 3) erörtert hat.
  • BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit der Eigenvertretung eines

    Sie findet damit auch dann Anwendung, wenn sich der Rechtsanwalt in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren gegen ein verhängtes Berufsverbot wendet (Senatsbeschluss vom 10. Mai 1971 - AnwSt (R) 8/70, NJW 1971, 1373 unter B I 2 zur Wirksamkeit einer vom Anwalt selbst eingereichten Revisionsbegründung) oder wenn er gerichtlich gegen einen sofort vollziehbaren Zulassungswiderruf vorgeht.

    dd) Dementsprechend hat der Senat schon in seiner länger zurückliegenden, vom sächsischen Anwaltsgerichtshof nicht berücksichtigten Entscheidung aus dem Jahr 1971 ausgesprochen, dass die Wirksamkeit einer von einem Rechtsanwalt eingereichten Revisionsbegründung, mit der sich dieser gegen ein im ehrengerichtlichen Verfahren verhängtes Berufsverbot wendet, gemäß § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO von dem Berufsverbot unberührt bleibt (Senatsbeschluss vom 10. Mai 1971 - AnwSt (R) 8/70, aaO).

  • BFH, 23.08.1988 - VII R 40/88

    Prozeßunfähigkeit - Strafgerichtliches Berufsverbot - Lohnsteuerhilfeverein -

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat demgemäß Verfahrenshandlungen (Beschwerde, Revisionsbegründung) von Rechtsanwälten, gegen die ein Berufsverbot verhängt worden war, als wirksam angesehen (Beschluß des erkennenden Senats vom 22. April 1986 VII B 140/85, BFH/NV 1987, 47; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Mai 1971 - AnwSt (R) 8/70 -, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1971, 773).
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